Zuwendungsmodalitäten: Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Die Förderung besteht in der Gewährung eines zweckgebundenen Zuschusses in Höhe von 350 Euro monatlich zur Förderung eines Praktikumsplatzes (Festbetragsfinanzierung) und wird in der Regel für einen Zeitraum von mindestens 5 Monaten bis höchstens 8 Monaten gewährt.
Der Zuschuss in Höhe von 350 Euro wird für jeden vollen Kalendermonat gewährt, in dem ein Vertragsverhältnis mit einer Praktikantin bzw. einem Praktikanten bestanden hat. Für Kalendermonate, in denen nur zeitweise ein Vertragsverhältnis bestanden hat, wird ein Zuschuss in Höhe von 11,67 Euro je Tag (= 350 Euro durch 30 Tage) gewährt.
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Praktikumsvertrages kann der Zuschuss im begründeten Ausnahmefall (zum Beispiel Immatrikulation an einer Hochschule) für den Zeitraum des tatsächlich geleisteten Praktikums im o.a. Umfang gewährt werden.



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