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Das Technikum für...

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind registrierte Betriebe, die Ingenieurinnen bzw. Ingenieure und/oder Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler aus den MINT-Fachbereichen beschäftigen.

Das Registrierungsverfahren erfolgt webbasiert unter www.technikum.de durch die mit der Umsetzung des "Technikums" beauftragte Service- und Programmstelle. Voraussetzungen für eine Registrierung sind:

  • Der Betrieb beschäftigt Ingenieurinnen bzw. Ingenieure und/oder Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler mit Studienabschluss in den MINT-Fachbereichen Bauingenieurwesen, Vermessungswesen, Geoingenieurwesen, Biowissenschaften, Chemie, Elektro- und Informationstechnik, Informatik, Geowissenschaften, Maschinenbau, Verfahrenstechnik, Mathematik, Physik, Physikalische Technologien / Werkstoffe, Wirtschaftsinformatik oder Wirtschaftsingenieurwesen, die dort in üblichen, studienfachnahen Berufen tätig sind.
  • Es steht eine Mentorin oder ein Mentor bereit, die oder der für die Durchführung des individuell zu vereinbarenden Praktikumsplans verantwortlich ist.
  • Der Betrieb schließt mit mindestens einem MINT-Fachbereich einer regionalen Hochschule eine Kooperationsvereinbarung. Im Rahmen dieser Vereinbarung ist festgelegt, wer an der Hochschule Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für die Praktikantin oder den Praktikanten ist. Im Weiteren sind in mindestens einem der folgenden Punkte konkrete Absprachen zu treffen: Beiträge zum Praktikumsplan, Unterstützung der Praktikumsarbeit, vertiefte Studienberatung und Kompetenzvermittlung (z.B. Teilnahme an geeigneten Veranstaltungsreihen oder Exkursionen), Möglichkeiten für Praktikantinnen und Praktikanten, Studierende zu begleiten, (Teil-)Anerkennung des "Technikums" als Pflichtpraktikum. Darüber hinaus können weitere Absprachen getroffen werden. (Eine Musterkooperationsvereinbarung steht unter www.technikum.de zur Verfügung.)

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.