Zuwendungsvoraussetzungen
Die Registrierung des Betriebes erfolgt durch die Service- und Programmstelle und ist Voraussetzung für die Beantragung und Bewilligung eines Zuschusses zur Durchführung von Praktika.
Der Betrieb verpflichtet sich mit Antragstellung, einen schriftlichen Vertrag auf Basis des § 26 BBiG mit der Praktikantin bzw. dem Praktikanten zu schließen, in dem mindestens folgende Punkte festzulegen sind (§§ 11 i.V.m. 26 BBiG):
- Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel des Berufsorientierungspraktikums im Rahmen des "Technikums",
- Beginn und Dauer,
- Dauer der regelmäßigen täglichen Praktikumszeit,
- Zahlung und Höhe der Vergütung (auch in Form von geldwerten Leistungen); der Betrieb gewährt "eine angemessene Vergütung" (§§ 17 i.V.m. 26 BBiG),
- Vereinbarung über die Beiträge für die jeweiligen Leistungen zur Sozialversicherung, die nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen entrichtet werden müssen,
- Dauer des Urlaubs,
- Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann,
- Anforderungen an die projektbezogene Praktikumsarbeit,
- ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsorientierungspraktikum anzuwenden sind,
- Verpflichtung des Betriebs, der Praktikantin/ dem Praktikanten am Ende des Praktikums ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen (§§ 16 i.V.m. 26 BBiG),
- Freistellung der Praktikantin/ des Praktikanten durch den Betrieb für die pädagogischen Begleitmaßnahmen (§§ 15 i.V.m. 26 BBiG).
Darüber hinaus sind bei Vertragsabschluss folgende Regelungen einzuhalten:
Praktikantinnen und Praktikanten verpflichten sich:
- während des Praktikums nicht an einer Hochschule oder anderen weiterführenden Schule eingeschrieben zu sein;
- an den pädagogischen Begleitmaßnahmen teilzunehmen,
- an der zentralen Webplattform, die die Service- und Programmstelle bereitstellt, anzumelden und zu präsentieren,
- an Erhebungen der wissenschaftlichen Programmbegleitung teilzunehmen.
Der Betrieb verpflichtet sich:
- an Erhebungen der wissenschaftlichen Programmbegleitung teilzunehmen.



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