Verfahren
Einschaltung einer Service- und Programmstelle und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF beauftragt:
Service- und Programmstelle "Technikum"
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Bildungsforschung, Integration, Genderforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Fax: 0228-3821-604
Homepage: www.technikum.de
Ansprechpartnerin ist: Frau H. Zeisig, Telefon: 0228 3821 680
E-mail: technikum@dlr.de
Dort können Auskünfte zu Fragen der Projektförderung, aber auch weitere Informationen - u.a. zum Registrierungsverfahren oder hinsichtlich der Anforderungen an den Praktikumsvertrag - abgerufen werden. Auf der Homepage findet sich zudem der Zugang zum elektronischen Antragssystem.
Antrags-, Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Förderanträge sind - unter Beachtung der Laufzeit der Fördermaßnahme "Technikum" (Nr. 1.3) - vor Abschluss eines Praktikumsvertrages und unter Verwendung des von der Service- und Programmstelle "Technikum" bereitgestellten Antragssystems vorzulegen. Betriebe können eine Förderung für mehrere Praktikumsplätze gebündelt beantragen.
Die Entscheidung über die Förderung erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.
Nach Prüfung der Anträge wird über eine Förderung entschieden.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Der Praktikumsvertrag, eine formlose Aufstellung der im Zusammenhang mit dem Praktikum entstandenen Gesamtausgaben und der Praktikumsplan mit einer Bestätigung, dass die Durchführung des Praktikums entsprechend dem Praktikumsplan erfolgt ist, gelten als Verwendungsnachweis gemäß Nr. 6 ANBest-P.
Die Mittel werden nach Durchführung eines Praktikums und nach Vorlage des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Sofern einem Betrieb Zuschussmittel für mehrere Praktikumsplätze in einer Zuwendung bewilligt worden sind, können die Mittel in mehreren Teilbeträgen und zwar nach Durchführung jedes einzelnen Praktikums ausgezahlt werden. Dazu sind die o.a., für den jeweiligen Praktikumsplatz relevanten Verwendungsnachweisunterlagen ("Teilverwendungsnachweis") vorzulegen. Die Summe aller Teilverwendungsnachweise bildet in diesem Fall den Verwendungsnachweis für die bewilligte Zuwendung.



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