Das Technikum für...

Praktikumsplätze und Praktikumsvertrag

Grundsätzlich gilt:

  • Basis des Technikums sind die entsprechenden Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
  • Technikumsplätze werden nur über das Internetportal von registrierten Technikum-Betrieben angeboten, die eine Zuwendung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erhalten.
  • Die Auswahl der Praktikantinnen und Praktikanten liegt ausschließlich beim Betrieb. Er ist nicht verpflichtet, Praktikantinnen und Praktikanten aufzunehmen.
  • Es können nur Praktikantinnen und Praktikanten aufgenommen werden, die eine Hochschulreife haben, nicht mehr zur Schule gehen (auch nicht in Teilzeit) und die nicht an einer Hochschule eingeschrieben sind.

Ein Technikum-Betrieb schließt mit jeder Praktikantin und jedem Praktikanten, die/den der Betrieb für ein Technikum aufnimmt, einen schriftlichen Praktikumsvertrag. Hier finden Sie ein Muster.

Der Vertrag regelt die folgenden wesentlichen Punkte:

  • Dauer: beträgt bis zu acht Monate. Eine Verkürzung des Praktikumsvertrages ist jedoch nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung möglich.
  • Ziele und Gliederung des Technikums: Vorgesehen sind stets eine zweimonatige Einführungsphase und mindestens eine anschließende Projektphase, die nicht kürzer als drei Monate ist und in der eine Praktikumsarbeit zu fertigen ist.
  • Vergütung: Erwartet wird eine angemessene Vergütung, die zum Teil auch in Form  geldwerter Leistungen erfolgen kann. Die Höhe legt der Betrieb fest.
  • Sozial- und Unfallversicherung sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu entrichten.

Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für das Technikum unterstützen Sie bei Fragen zu Praktikumsplätzen und dem Praktikumsvertrag.