Praktikumsplätze und Praktikumsvertrag
Grundsätzlich gilt:
- Basis des Technikums sind die entsprechenden Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
- Technikumsplätze werden nur über das Internetportal von registrierten Technikum-Betrieben angeboten, die eine Zuwendung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erhalten.
- Die Auswahl der Praktikantinnen und Praktikanten liegt ausschließlich beim Betrieb. Er ist nicht verpflichtet, Praktikantinnen und Praktikanten aufzunehmen.
- Es können nur Praktikantinnen und Praktikanten aufgenommen werden, die eine Hochschulreife haben, nicht mehr zur Schule gehen (auch nicht in Teilzeit) und die nicht an einer Hochschule eingeschrieben sind.
Ein Technikum-Betrieb schließt mit jeder Praktikantin und jedem Praktikanten, die/den der Betrieb für ein Technikum aufnimmt, einen schriftlichen Praktikumsvertrag. Hier finden Sie ein Muster.
Der Vertrag regelt die folgenden wesentlichen Punkte:
- Dauer: beträgt bis zu acht Monate. Eine Verkürzung des Praktikumsvertrages ist jedoch nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung möglich.
- Ziele und Gliederung des Technikums: Vorgesehen sind stets eine zweimonatige Einführungsphase und mindestens eine anschließende Projektphase, die nicht kürzer als drei Monate ist und in der eine Praktikumsarbeit zu fertigen ist.
- Vergütung: Erwartet wird eine angemessene Vergütung, die zum Teil auch in Form geldwerter Leistungen erfolgen kann. Die Höhe legt der Betrieb fest.
- Sozial- und Unfallversicherung sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu entrichten.
Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für das Technikum unterstützen Sie bei Fragen zu Praktikumsplätzen und dem Praktikumsvertrag.



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