Das Technikum für...

Förderung

Das Technikum wird ab dem 1.10.2010 auslaufen. Praktika im Technikum können noch bis einschließlich zum 30.09.2010 begonnen werden. Die Dauer eines Praktikums beträgt bis zu acht Monate. Technikum-Betriebe erhalten für die Praktika, die bis zum 30.09.2010 beginnen weiterhin eine Förderung in Höhe von 350 EUR pro Monat pro Platz.

Die Förderung muss vor der Durchführung des Technikums beantragt werden und bezieht sich nicht auf einzelne Plätze. Die Praktikantinnen und Praktikanten müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht bekannt sein. Die Beantragung einer Förderung für mehrere Praktikumsplätze ist möglich.

Bei der Antragstellung wird aus der Gesamtlaufzeit (=Planungszeitraum) und den zeitgleich angebotenen Plätzen eine Obergrenze an Monaten errechnet, in denen im Betrieb das Technikum durchgeführt werden kann. Die Verteilung dieser Monate auf einzelne Praktika liegt in Händen des Betriebes. Kommt ein Technikum zustande, müssen die Rahmendaten und die Laufzeit über das Internetportal eingetragen werden.

Beispiel

Betrieb A beantragt eine Zuwendung für zwei zeitgleiche Technikumsplätze im Planungszeitraum 1.7.2009-31.12.2010.
Dies entspricht 2x18 Monaten = 36 Technikumsmonate, die ihm bewilligt werden.
Im Bewilligungszeitraum werden vier Technikumsverträge für die beiden zeitgleich besetzbaren Plätze abgeschlossen:

01.08.2009-31.03.2010: 8 Monate
01.10.2009-31.03.2010: 6 Monate
01.04.2010-31.08.2010: 5 Monate
01.05.2010-03.11.2010: 7 Monate

Tatsächlich fanden also 26 Technikumsmonate statt.
Ausgezahlt werden entsprechend 26x350 EUR = 9.100 EUR.
Die übrigen 10 Monate verfallen automatisch im Rahmen der halbjährlichen Überprüfung durch die Service- und Programmstelle Technikum.

De-minimis-Regelung für Unternehmen

Die Zuwendung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt. Unternehmen erhalten die Zuwendung als so genannte "De-minimis" Beihilfe. "De-minimis" Beihilfen an Betriebe überschreiten die Bagatellgrenze von 200.000 EUR innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht. Vorteil: Sie müssen nicht bei der Europäischen Kommission angemeldet und von ihr genehmigt werden. Beim Antrag auf Förderung wird deshalb abgefragt, ob das Unternehmen bereits "De-minimis" Beihilfen erhält oder beantragt hat.

Die "De-minimis" Regelung gilt nicht für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die eine Förderung für den nicht-wirtschaftlichen Bereich beantragen. Sie können die Mittel ohne zusätzliche Erklärung beantragen, müssen allerdings intern in ihrer Einrichtung prüfen, ob die Projektförderung in die Bestimmungen der Grundfinanzierung passen. Hier kommt es u.a. auf die "Zusätzlichkeit" des Technikums an.    

Die im Zuwendungsbescheid bewilligten Mittel können jeweils am Ende eines einzelnen Technikums oder am Ende der Gesamtlaufzeit abgerufen werden. Pro tatsächlich durchgeführtem und nachgewiesenem "Technikumsmonat" wird ein Zuschuss von 350 EUR gezahlt. Bewilligte Monate, in denen kein Technikum stattfand, verfallen.

Der Antrag auf Förderung erfolgt elektronisch über das Internetportal und ist nur für registrierte Technikum-Betriebe möglich. Weitere Informationen finden Sie in den Förderrichtlinien.

Die Service- und Programmstelle Technikum unterstützt Sie gern bei Fragen zur Förderung.